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Wie wird die Eigentumswohnung in der Steuererklärung angegeben?

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist eine bedeutende finanzielle Entscheidung, die auch steuerliche Implikationen mit sich bringt. Für Eigentümer ergibt sich hieraus die wichtige Frage: Wie wird eine Eigentumswohnung korrekt in der Steuererklärung angegeben? In dieser Einleitung erläutern wir die wesentlichen Schritte und Aspekte, die bei der Deklaration einer Eigentumswohnung in der Steuererklärung zu berücksichtigen sind. Von der Erfassung der Mieteinnahmen über das Absetzen von Werbungskosten bis hin zu Abschreibungen und Sonderausgaben – wir bieten Ihnen einen Leitfaden, um alle steuerlichen Vorteile, die Ihr Eigentum bietet, voll auszuschöpfen.

Hier sind die Schlüsselschritte:

1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Falls Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, müssen die Mieteinnahmen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies geschieht im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Formular: In der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) der Steuererklärung werden diese Einkünfte erfasst.

Mieteinnahmen: Tragen Sie die Gesamtsumme der im Jahr erhaltenen Miete ein.

Werbungskosten: Hierzu zählen Darlehenszinsen, Abschreibungen (AfA), Hausverwaltungskosten, Instandhaltungsaufwendungen, Nebenkosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können, und Versicherungsbeiträge. Diese Ausgaben mindern die steuerpflichtigen Einkünfte.

2. Abschreibungen (AfA)

Berechnung der AfA: Die Abschreibung für Abnutzung ist ein wichtiger Punkt. Sie wird auf den Kaufpreis des Gebäudes (nicht des Grundstücks) angewendet und über die Nutzungsdauer verteilt.

Ansetzen der AfA: In der Anlage V wird die jährliche AfA berechnet und eingetragen.

3. Sonderausgaben und haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerkerleistungen: Kosten für Handwerkerleistungen, die nicht direkt der Vermietung zugeordnet werden können, können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Formular: Diese werden in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben.

4. Energieeffiziente Maßnahmen

Steuerermäßigung: Für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen können Steuerermäßigungen beantragt werden.

Nachweise: Halten Sie alle Belege und Nachweise für diese Maßnahmen bereit.

5. Selbstgenutztes Wohneigentum

Keine Einkünfteerklärung erforderlich: Bei selbstgenutztem Wohneigentum fallen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an.

Spekulationssteuer: Achten Sie auf die Regelungen zur Spekulationssteuer beim Verkauf.

6. Dokumentation und Belege

Belegsammlung: Sammeln Sie alle relevanten Belege und Dokumente über das Jahr hinweg, um sie bei der Steuererklärung bereitzuhaben.

Detaillierte Aufstellung: Erstellen Sie eine genaue Aufstellung aller Ausgaben und Einnahmen.

7. Konsultation eines Experten

Steuerberater: Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, insbesondere wenn es um komplexe Sachverhalte oder große Investitionen geht.

Durch korrektes Ausfüllen der Steuererklärung und genaue Dokumentation aller relevanten Einnahmen und Ausgaben können Sie die Steuervorteile einer Eigentumswohnung optimal nutzen. Achten Sie dabei besonders auf die korrekte Angabe von Mieteinnahmen, Werbungskosten, Abschreibungen und Sonderausgaben.

Kati P. Redakteurin und Wohntraumerfüllerin für HuGv.de
Mein Name ist Kati und ich schreibe gerne zum Thema Wohnen und Bauen. Der Grund ist, dass ich über viele Jahre gute wie schlechte Erfahrungen gesammelt habe, sowohl als Immobiliensuchende, als auch viele Male als Suchende für eine Mietwohnung. Dabei sind viele Geschichten zusammengekommen, die unbedingt erzählt werden müssen. Vor allem, um Suchende zu schützen.